Afrikanische Schweinepest: Kühlen Kopf bewahren

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist buchstäblich in den deutschen Ställen angekommen. Panik ist jetzt allerdings keinesfalls das Gebot der Stunde. Es gilt, einen kühlen Kopf zu bewahren.

Jetzt ist es an der Zeit, alles Machbare zu unternehmen, um die Tierseuche ASP einzudämmen und die Tierbestände zu schützen. Auch wenn die Seuche in Europa bereits grassiert, gibt es dennoch Hoffnung, dass sie durch gezielte Maßnahmen eingedämmt werden kann. In Tschechien ist es beispielsweise gelungen, die Seuche unter sehr großen Anstrengungen zurückzudrängen.

Betriebe schützen

Es gibt verschiedene Punkte, die man als Landwirt mit Schweinehaltung beachten sollte und durch die man seinen Betrieb vor ASP schützen kann. Insbesondere die Grenzen des Betriebes kann und muss jeder Landwirt selber schützen. Hierbei steht die Seuchenprävention bzw. die Vorbeuge des Eintrages der Seuche in den Betrieb im Vordergrund.

Ganzheitlichen Blick bewahren

Wichtig ist im Seuchenkonzept des Betriebes eine ganzheitliche Betrachtung, denn eine Kette ist bekanntlich nur so stark wie ihr schwächstes Glied! Das soll heißen: Wenn der Betrieb beispielsweise mit dem besten Zaun eingefriedet wird, der Jagdhund aber nach der Jagd durch den Stall läuft, fällt das betriebliche Vorsorgekonzept wie ein Kartenhaus in sich zusammen. Es ist also ein hohes Maß an nachhaltiger Disziplin bei allen beteiligten Personen erforderlich. Erfahrungsgemäß dauert die Verinnerlichung neuer Arbeitsweisen sehr lange und flacht schnell wieder ab. Eine regelmäßige Kontrolle, ob Maßnahmen weiterhin eingehalten werden, hilft,das betriebliche Vorsorgekonzept nachhaltig zu etablieren.

Szenario Seuchenfall

Alle hoffen, dass der Seuchenfall nie Eintritt. Im Fall der Fälle wird eine Entschädigung durch die Tierseuchenkassen der jeweiligen Bundesländer aber nur dann vorgenommen, wenn die gemeldeten Tierbestände bei der Tierseuchenkasse aktuell sind und die Vorschriften der Schweinehaltungshygieneverordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/schhalthygv/SchHaltHygV.pdf) im Betrieb eingehalten wurden. Verstöße führen sehr schnell zu einer großen Problematik bzgl. der Zahlungen seitens der Tierseuchenkassen.

Betriebsinhaber sollten ebenfalls prüfen, ob ein Abschluss einer zusätzlichen Ertragsschadensversicherung sinnvoll für den Betrieb ist.



Die genannten Punkte erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit

  • Grundsätzlich ist zur Abwehr des Betriebes eine schwarzwildfeste Einzäunung der Hof- bzw. Stall- und Siloanlagen wichtig. Nicht zu vergessen sind die Ein- und Ausfahrten, welche ebenfalls mit Toren gegen Wild zu schützen sind.
  • Im Betrieb sollte ein sauberer „weißer“ und schmutziger „schwarzer“ Bereich strikt eingehalten werden, um die Biosicherheit zu gewährleisten. Das gilt für Hofgelände und Stallungen.
  • Der Personalverkehr sollte grundsätzlich in den Stallungen auf das Nötigste beschränkt sein. Besucher sollten sich außerdem in ein Stallbuch eintragen, sodass man auch später noch einen Überblick über Personen hat, die den Stall betreten haben. Zudem sollten die Besucher betriebseigene Kleidung verwenden. Wenn diese nicht vorhanden ist, sollte Einweg-Kleidung (Stiefel, Handschuhe, Overalls), die auf dem Betrieb zu entsorgen ist, verwendet werden.
  • Das Mitnehmen von Gerätschaften in die Ställe sollte möglichst vermieden werden. Wenn es unumgänglich ist, müssen die Geräte anschließend gereinigt und desinfiziert werden. Hände sind vor und nach dem Besuch gründlich zu reinigen und zu desinfizieren (z. B. DESINTEC Uniwash).
  • Die Lagerung von Kadavern sollte möglichst stallfern erfolgen. Die Lagerstelle muss zu reinigen und zu desinfizieren und außerdem vor Wild gesichert sein. Achten Sie auf eine „strategisch günstige“ Stelle für die Lagerung und vermeiden sie diesbezüglich Kreuzungen des Schwarz-Weißbereiches.
  • Eine effektive Schadnagerbekämpfung im Betrieb ist bei Befall unerlässlich. Schadnager können die Erreger verbreiten und ggf. dazu führen, dass die Hygieneanstrengungen im Betrieb untergraben werden und der Bestand infiziert wird.





Checkliste bearbeiten

Dieser Artikel zeigt nur einen Teil der wichtigen Maßnahmen zur Etablierung eines sicheren Betriebsschutzschildes gegen die Afrikanische Schweinepest auf. Eine Checkliste für schweinehaltende Betriebe und weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest stellt das Friedrich-Loeffler-Institut zur Verfügung (www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest). Eine strukturierte Vorgehensweise in der Seuchenprävention ist zwar aufwendig, aber unerlässlich. Zudem schützen die Maßnahmen den Betrieb nicht nur gegen die ASP, sondern auch vor anderen Pathogenen und sind eine unerlässliche Investition!

Weitere Informationen erhalten Sie bei Dr. Bernhard Lingemann, Tel.: 0251 682 2286, Bernhard.Lingemann@agravis.de.